37 IN 88/25
Hameln – Die GrünWatt GmbH mit Sitz in der Deisterstraße 15, 31785 Hameln, befindet sich seit dem 21. Oktober 2025 um 07:57 Uhr unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Dies entschied das Amtsgericht Hameln im Rahmen des laufenden Insolvenzantragsverfahrens. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 229404 eingetragene Gesellschaft wird von Geschäftsführerin Susanne Stroot vertreten.
Zur Sicherung der Vermögensinteressen der Beteiligten und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen der wirtschaftlichen Lage wurde der erfahrene Sanierungsrechtler Rechtsanwalt Ingo Thurm von der Pluta Rechtsanwalts GmbH (Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Thurm übernimmt damit die Aufsicht über die finanzielle Verwaltung des Unternehmens und ist ab sofort in alle Vermögensverfügungen der Gesellschaft einzubinden.
Im Kern bedeutet der gerichtliche Beschluss, dass Verfügungen der GrünWatt GmbH – also etwa der Verkauf von Vermögensgegenständen, das Begleichen von Verbindlichkeiten oder das Einziehen von Forderungen – nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam sind. Damit wird sichergestellt, dass keine Gläubiger bevorzugt oder Vermögenswerte voreilig entzogen werden.
Auch die Schuldner der GrünWatt GmbH – sogenannte Drittschuldner – wurden aufgefordert, künftige Leistungen ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Zahlungen dürfen somit nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen oder bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung, wenn sie an die Schuldnerin selbst gerichtet werden sollen.
Die Entscheidung ist ein typisches Instrument des vorläufigen Insolvenzverfahrens und soll insbesondere dazu dienen, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die eigentliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu bewahren. Ziel ist es, eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen, eine mögliche Fortführung des Unternehmens vorzubereiten oder – im Falle einer drohenden Zerschlagung – eine geregelte Abwicklung zu sichern.
Die vollständige Fassung des Beschlusses liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hameln bereit.
Gegen die Entscheidung steht der Antragsgegnerin – also der GrünWatt GmbH – das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei Rüge der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 EU-InsVO) Beschwerde einlegen. Diese ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Hameln einzureichen. Weitere Informationen, insbesondere zum Datenschutz, sind auf der Internetseite des Amtsgerichts Hameln abrufbar.