3608 IN 5047/25
Berlin – Die wirtschaftliche Lage der KOC Brotfabrik GmbH mit Sitz im Zerpenschleuser Ring 30 in Berlin-Reinickendorf steht nun unter gerichtlicher Beobachtung. Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Zuge des Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20. Oktober 2025 um 13:00 Uhr eine Reihe weitreichender Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel ist es, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren.
Die KOC Brotfabrik GmbH, im Handelsregister unter HRB 247334 geführt, wird von den Geschäftsführern Masoud Hasan und Turan Tanas vertreten. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jesko Stark mit Kanzleisitz in der Budapester Straße 35 in Berlin bestellt. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu analysieren, Vermögenswerte zu sichern und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine reguläre Verfahrenseröffnung vorliegen.
Mit dem Beschluss wurde der Schuldnerin untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen zu verfügen. Dies betrifft sowohl materielle Vermögensgegenstände als auch Forderungen gegenüber Dritten. Auch die Einziehung von Außenständen darf die Gesellschaft nicht mehr eigenständig vornehmen. Die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über Bankkonten und offene Forderungen ist nun vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen, der zudem ermächtigt wurde, ein insolvenzfestes Sonderkonto einzurichten.
Zugleich hat das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die KOC Brotfabrik GmbH untersagt – mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits laufende Maßnahmen wurden ausgesetzt. Auch Drittschuldner wurden aufgefordert, keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Gelder der Insolvenzmasse entzogen werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ferner berechtigt, die Geschäftsräume und Betriebsstätten der KOC Brotfabrik GmbH zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse notwendigen Informationen zu erheben. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihn hierbei umfassend zu unterstützen.
Die Veröffentlichung der Sicherungsanordnung erfolgt über das zentrale Insolvenzbekanntmachungsportal und bleibt dort bis zur endgültigen Entscheidung gespeichert. Eine Löschung erfolgt spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Maßnahme oder nach Abschluss des Verfahrens.
Ob der Geschäftsbetrieb der traditionsreichen Brotfabrik aufrechterhalten werden kann oder eine Abwicklung erfolgt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde jedoch ein erster Schritt zur Stabilisierung der finanziellen Lage und zum Schutz der Gläubigerinteressen vollzogen.