3609 IN 5209/25
Berlin – Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Golden Business GmbH, zuletzt mit Geschäftssitz in der Bundesallee 109 in 12161 Berlin, haben zu einem ernüchternden Ergebnis geführt: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 18. Oktober 2025 den Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen – und zwar mangels Masse.
Die im Handelsregister unter HRB 214844 eingetragene GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Sinem Dittmann, hatte selbst die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens beantragt. Das zuständige Insolvenzgericht kam jedoch nach vorläufiger Prüfung zu dem Schluss, dass keine ausreichenden finanziellen Mittel vorhanden sind, um auch nur die Kosten eines geordneten Insolvenzverfahrens zu decken. Damit fehlt die zwingend erforderliche Grundlage für eine Verfahrensdurchführung.
Die sogenannte Abweisung „mangels Masse“ ist ein drastischer, aber nicht unüblicher Schritt. In solchen Fällen unterbleibt die Bestellung eines Insolvenzverwalters ebenso wie die Sammlung von Gläubigerforderungen oder eine geordnete Verwertung des Vermögens. Gläubiger der Golden Business GmbH bleiben damit voraussichtlich auf ihren offenen Forderungen sitzen – eine Insolvenzquote wird es nicht geben.
Die Entscheidung wirft zugleich ein Schlaglicht auf den Zustand der Schuldnerin: Sie ist nicht nur überschuldet, sondern offenbar auch vollkommen zahlungsunfähig und ohne verwertbares Restvermögen. Damit entfällt auch die Möglichkeit, aus dem Verfahren heraus Maßnahmen zur Unternehmenssanierung oder Haftungsaufklärung zu betreiben.
Betroffenen steht jedoch der Rechtsweg offen. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Veröffentlichung des Beschlusses. Eine anwaltliche Vertretung ist für die Einlegung des Rechtsmittels nicht zwingend erforderlich.
Trotz dieses Rechtsmittels ändert die Abweisung des Insolvenzantrags im Ergebnis eines: Die Golden Business GmbH verschwindet ohne geordnetes Verfahren aus dem wirtschaftlichen Gefüge – für Gläubiger ein schwerer Schlag, für das Unternehmen selbst ein endgültiger Rückzug von der Bühne des Geschäftsverkehrs.