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Ambulanter Pflegedienst Meljo UG (haftungsbeschränkt) unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht greift zum Schutz des Schuldnervermögens ein
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Ambulanter Pflegedienst Meljo UG (haftungsbeschränkt) unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht greift zum Schutz des Schuldnervermögens ein

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

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Frankfurt (Oder) – In einem weiteren Verfahren zur Regelinsolvenz hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) am 21. Oktober 2025 um 08:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Ambulanten Pflegedienst Meljo UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Gemeinde Sydower Fließ (Am Postweg 3, 16230) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter HRB 19600 FF eingetragen und wird von Geschäftsführerin Angela Gabriel, geb. Ingenwepelt, geleitet. Die rechtliche Vertretung im Verfahren übernimmt die Kanzlei Dreyer aus Potsdam.

Ziel der Maßnahme ist der Schutz des Unternehmensvermögens vor nachteiligen Veränderungen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt André Binder aus Berlin (Berliner Freiheit 2, 10785) bestellt. Mit seiner Bestellung ist es der Schuldnerin ab sofort nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters gestattet, über ihr Vermögen zu verfügen. Dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung von Forderungen.

Darüber hinaus wurde dem vorläufigen Verwalter gestattet, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen. Dazu zählt insbesondere das Einziehen von Bankguthaben und offenen Forderungen, die auf ein noch einzurichtendes Treuhandkonto zu überführen sind. Eingehende Gelder dürfen, sofern keine Rechte Dritter entgegenstehen, zur Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebs genutzt werden – ein Hinweis darauf, dass eine Fortführung des ambulanten Pflegedienstes im Rahmen der Insolvenz geprüft wird.

Zahlungen durch Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden. Eine Zahlung an die Schuldnerin selbst ist nur noch zulässig, wenn der Insolvenzverwalter dem ausdrücklich zustimmt.

Mit diesen Maßnahmen tritt die wirtschaftlich angeschlagene Meljo UG in eine Phase strenger gerichtlicher Kontrolle. Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht die Absicht, die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern und gleichzeitig eine mögliche Fortführung des Pflegedienstes nicht auszuschließen. Ob es zur Eröffnung des Hauptverfahrens kommt oder eine andere Lösung angestrebt wird, bleibt von der weiteren Entwicklung abhängig.

Die getroffenen Anordnungen sind mit sofortiger Wirkung wirksam. Beteiligte und Gläubiger können innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung wurde im Zusammenhang mit der gerichtlichen Veröffentlichung bekannt gemacht.

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