Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat am 16. Oktober 2025 um 8:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Delta Q Projekt Bau GmbH angeordnet. Das Bauunternehmen mit Sitz in der Schillerstraße 74 in 16341 Panketal ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter der Nummer HRB 19301 FF eingetragen und wird durch seinen Geschäftsführer vertreten.
Ziel der gerichtlichen Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und den Geschäftsbetrieb im Hinblick auf ein mögliches Insolvenzverfahren zu sichern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Falk Eppert aus Templin (Hindenburger Straße 2).
Mit dem Beschluss ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit steht das Unternehmen unter einem sogenannten allgemeinen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO. Zudem wurde verfügt, dass Drittschuldner – also Vertragspartner oder Kunden mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Delta Q Projekt Bau GmbH – nicht mehr an das Unternehmen selbst, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten dürfen.
Dieser ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Ziel dieser Regelung ist die Sicherung sämtlicher liquider Mittel, um eine geordnete Prüfung der finanziellen Lage und eine mögliche Fortführung des Geschäftsbetriebs zu ermöglichen.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die entscheidende Phase der Bestandsaufnahme. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um das Verfahren zu eröffnen, und ob eine Sanierung oder geordnete Abwicklung der Delta Q Projekt Bau GmbH in Betracht kommt.