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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Autarsys GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3612 IN 10096/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 16. Oktober 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Autarsys GmbH angeordnet. Das Berliner Unternehmen mit Sitz im Bruno-Bürgel-Weg 69–81, 12439 Berlin, wird von den Geschäftsführern Erich Bosch und Matthias Roß geleitet und ist unter der Handelsregisternummer HRB 150644 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.

Mit der Entscheidung reagiert das Gericht auf einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Gesellschaft. Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der finanziellen Lage hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde (Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Dem Unternehmen sind ab sofort Verfügungen über das eigene Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gestattet. Auch die Einziehung von Außenständen ist untersagt. Gleichzeitig wurde sämtlichen Drittschuldnern – also Kunden oder Geschäftspartnern, die noch Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten haben – untersagt, diese weiterhin an die Schuldnerin selbst zu richten. Stattdessen müssen alle Zahlungen künftig direkt an den Insolvenzverwalter erfolgen.

Darüber hinaus darf Dr. Gehde Bankkonten und Forderungen der Autarsys GmbH verwalten, eingehende Gelder entgegennehmen sowie ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einrichten. Auch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen wurden vorläufig untersagt oder eingestellt, soweit sie keine unbeweglichen Vermögenswerte betreffen.

Die Autarsys GmbH, ein Anbieter von Lösungen im Bereich Energiespeicherung und Energiemanagement, war in den vergangenen Jahren Teil eines wachsenden Marktes für nachhaltige Energieinfrastruktur. Die nun angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung deutet auf erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hin, die den laufenden Geschäftsbetrieb gefährden.

Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder eine Sanierung unter Aufsicht des Insolvenzverwalters möglich ist, wird das Gericht in den kommenden Wochen entscheiden.

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