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Insolvenzverfahren gegen CBB Classic Bike Berlin GmbH eingeleitet – Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3613 IN 10127/25

Berlin, 16. Oktober 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit einem weitreichenden Beschluss auf den Antrag der CBB Classic Bike Berlin GmbH reagiert und wichtige Sicherungsmaßnahmen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens getroffen. Ziel ist es, drohenden Vermögensverlusten entgegenzuwirken und die Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren zu schaffen.

Die CBB Classic Bike Berlin GmbH mit Sitz in der Huttenstraße 50 in Berlin, vertreten durch Geschäftsführer Dave Otto, sieht sich derzeit mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert, die ein gerichtliches Eingreifen erforderlich machten. Das Registergericht führt das Unternehmen unter der Handelsregisternummer HRB 189800 beim Amtsgericht Charlottenburg.

Am 16. Oktober 2025 um 18:30 Uhr erließ das Insolvenzgericht eine vorläufige Anordnung nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO), um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern.

Zwangsvollstreckungen gestoppt – Insolvenzverwalter eingesetzt

Im Zentrum des Beschlusses steht das vorübergehende Verbot sämtlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin. Dies betrifft insbesondere Pfändungen, Arrestmaßnahmen und einstweilige Verfügungen – ausgenommen sind lediglich unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen sind bis auf Weiteres einzustellen.

Zugleich bestellte das Gericht den erfahrenen Rechtsanwalt Sebastian Laboga, mit Kanzleisitz in der Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24 in Berlin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen. Eigene Verfügungen durch die CBB Classic Bike Berlin GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung rechtswirksam.

Befugnisse des Insolvenzverwalters ausgeweitet

Der vorläufige Verwalter ist zur Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen ermächtigt. Er darf eingehende Gelder annehmen und ein speziell gesichertes Insolvenzsonderkonto auf seinen Namen führen, wie es der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 7. Februar 2019 (AZ IX ZR 47/18) klargestellt hat.

Darüber hinaus sind alle Kreditinstitute, bei denen die Schuldnerin Konten unterhält, zur umfassenden Auskunft gegenüber dem Insolvenzverwalter verpflichtet. Drittschuldner – also alle, die der CBB Classic Bike Berlin GmbH Geld schulden – wurden durch gerichtliche Anordnung aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Umfassender Einblick in Geschäftsunterlagen

Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse erhält der vorläufige Insolvenzverwalter das Recht, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Unterlagen einzusehen und erforderliche Informationen einzuholen. Die CBB Classic Bike Berlin GmbH ist verpflichtet, uneingeschränkt Auskunft zu erteilen, Unterlagen herauszugeben und mit dem Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten.

Öffentliche Bekanntmachung und Rechtsbehelfsmöglichkeiten

Der Beschluss wurde elektronisch veröffentlicht und bleibt dort bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung abrufbar. Wird das Verfahren eröffnet, erfolgt eine Löschung der Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach dessen Beendigung.

Gegen die gerichtliche Entscheidung steht sowohl der Schuldnerin als auch den Gläubigern die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde offen. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen, wahlweise schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts. Eine anwaltliche Vertretung ist dabei nicht zwingend erforderlich.

Für eine rechtssichere Kommunikation mit dem Gericht wird die Einreichung elektronischer Dokumente bevorzugt. Dabei gelten strenge Vorgaben an Authentifizierung und Übertragungswege, um die Integrität des Verfahrens zu gewährleisten.

Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Charlottenburg einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlich angeschlagenen CBB Classic Bike Berlin GmbH eingeleitet und gleichzeitig die Interessen aller Beteiligten gewahrt. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob die formelle Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss.

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