Das Amtsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 17.10.2025 um 10:53 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der EIMA Engineering GmbH, mit Sitz in der Käthe-Kruse-Straße 14, 26160 Bad Zwischenahn, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter der Nummer HRB 211529 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Kai Brandt vertreten.
Im Zuge des Antragsverfahrens wurde der Rechtsanwalt Christian Hanken, Ammerländer Heerstraße 243, 26129 Oldenburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist ab sofort für sämtliche Vermögensangelegenheiten der Antragstellerin mit zuständig. Verfügungen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.
Zahlungspflichten nur unter Beachtung des Beschlusses
Das Gericht weist darauf hin, dass alle Schuldner der EIMA Engineering GmbH ihre Leistungen nur noch unter Beachtung der getroffenen Anordnung erbringen dürfen. Dies bedeutet konkret: Zahlungen oder andere Leistungen an die Gesellschaft dürfen nicht ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 1 Satz 3 Insolvenzordnung (InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung sofortige Beschwerde einlegen. Darüber hinaus steht dieses Rechtsmittel auch jedem Gläubiger offen, sofern dieser die internationale Unzuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Insolvenzverordnung (EU 2015/848) rügen möchte.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach govello-1166696727501-000010142 einzulegen. Die Frist beginnt entweder mit der Zustellung oder – sofern eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt – zwei Tage nach Veröffentlichung.
Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Person oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet und formgerecht bei Gericht eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts gegeben werden.
Weitere Informationen
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Hinweise zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DSGVO finden sich auf der Website des Amtsgerichts Oldenburg unter:
https://www.amtsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/datenschutz_datenschutzbeauftragter/informationen-zum-datenschutz-164762.html
Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch postalisch übermittelt.