Dark Mode Light Mode

Sicherungsmaßnahmen gegen die SUNWORKERS Construction UG aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67h IN 155/25

Das Amtsgericht Hamburg hat am 15. Oktober 2025 entschieden, die im Juni dieses Jahres angeordneten Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die SUNWORKERS Construction UG (haftungsbeschränkt) vollständig aufzuheben.

Die Gesellschaft mit Sitz im Waldweg 11, 22393 Hamburg, ist unter der Handelsregisternummer HRB 170218 eingetragen und wird von Geschäftsführer Claus Mattheis vertreten. Das Unternehmen ist auf die Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten spezialisiert.

Mit der Aufhebung der Maßnahmen endet die vorläufige gerichtliche Kontrolle über die Vermögensverfügungen des Unternehmens. Zuvor hatte das Gericht Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet, um das vorhandene Vermögen zu schützen und mögliche Nachteile für Gläubiger zu vermeiden.

Die jetzige Entscheidung bedeutet, dass keine weiteren insolvenzrechtlichen Einschränkungen gegen die SUNWORKERS Construction UG bestehen. Entweder wurde der Insolvenzantrag zurückgenommen oder die Voraussetzungen für die Verfahrenseröffnung liegen nicht mehr vor. Das Unternehmen kann somit wieder eigenständig über seine finanziellen Angelegenheiten verfügen.

Der Beschluss markiert das vorläufige Ende des Insolvenzverfahrens und signalisiert eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

FMA erteilt Cryptonow GmbH Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß MiCAR

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die CG Hausverwaltung GmbH angeordnet