Aktenzeichen: 403 IN 1950/25
Das Amtsgericht Leipzig hat am 15. Oktober 2025 um 13:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der CG Hausverwaltung GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Bismarckstraße 79 in 10627 Berlin ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 211120 eingetragen und wird von Geschäftsführer Ulf Graichen vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Kleinschmit aus Leipzig bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Hainstraße 8, 04109 Leipzig. Der erfahrene Jurist ist beauftragt, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, die Geschäftsführung zu überwachen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Mit der gerichtlichen Entscheidung wurde ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt verhängt. Damit sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dr. Kleinschmit ist außerdem berechtigt, das Vermögen der Gesellschaft in Besitz zu nehmen, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Sonderkonto zur Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten.
Darüber hinaus wurde den Drittschuldnern der Gesellschaft – etwa Geschäftspartnern oder Mietern – untersagt, Zahlungen direkt an die CG Hausverwaltung GmbH zu leisten. Künftige Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
Das Gericht hat zudem sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungen sind vorerst nicht zulässig.
Mit dieser Maßnahme will das Gericht sicherstellen, dass das Vermögen der Gesellschaft geschützt bleibt und keine weiteren Gläubiger bevorzugt werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die wirtschaftliche Lage prüfen und entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann oder ob andere Lösungen – etwa eine Sanierung – in Betracht kommen.