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Yacht4Use eG: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 53b IN 143/25

Das Amtsgericht Lübeck hat am 15. Oktober 2025 den Antrag der Yacht4Use eG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Genossenschaft mit Sitz in der Willy-Brandt-Allee 31a in 23554 Lübeck war im Genossenschaftsregister unter der Nummer GnR 253 HL eingetragen und wurde von den Vorständen Carsten Kohles und Thomas Ukena vertreten.

Mit der Entscheidung stellte das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Yacht4Use eG nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit ist die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Genossenschaft faktisch erloschen. Der Beschluss nach § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung markiert den endgültigen Schritt, wenn die liquiden Mittel eines Unternehmens nicht einmal mehr die Verfahrenskosten abdecken.

Die Yacht4Use eG hatte sich auf die gemeinschaftliche Nutzung und Verwaltung von Yachten spezialisiert und verfolgte das Ziel, Mitgliedern eine flexible und kosteneffiziente Möglichkeit zur Freizeitgestaltung auf dem Wasser zu bieten. Offensichtlich konnte das Geschäftsmodell den finanziellen Belastungen der vergangenen Monate nicht mehr standhalten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Lübeck eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist eine sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Lübeck möglich.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet die Tätigkeit der Genossenschaft, deren wirtschaftliche Grundlage vollständig aufgezehrt ist. Für die Mitglieder und Gläubiger bedeutet die Entscheidung, dass keine geordnete Insolvenzabwicklung mehr erfolgt und offene Forderungen voraussichtlich uneinbringlich bleiben.

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