Aktenzeichen: 36i IN 5835/24
Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 26. August 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der IIC International Investment Consulting GmbH abgewiesen. Der Antrag war von einer Gläubigerin gestellt worden, konnte jedoch nicht weiterverfolgt werden, da nach Einschätzung des Gerichts keine ausreichende Masse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die IIC International Investment Consulting GmbH mit Sitz in der Hardenbergstraße 8 in 10623 Berlin ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 144261 eingetragen und wird von Geschäftsführer Jochem Fritze vertreten. Das Unternehmen war im Bereich der Unternehmens- und Investitionsberatung tätig.
Mit der Entscheidung bestätigt das Amtsgericht, dass die finanzielle Lage der Gesellschaft keine Grundlage für ein geordnetes Insolvenzverfahren bietet. Die sogenannte „Abweisung mangels Masse“ bedeutet, dass kein Vermögen vorhanden ist, um selbst die Verfahrenskosten – etwa für Insolvenzverwaltung und gerichtliche Bearbeitung – zu decken.
Für Gläubiger der Gesellschaft hat dieser Beschluss erhebliche Konsequenzen: Sie können ihre Forderungen nicht mehr im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen, sondern müssen gegebenenfalls auf zivilrechtlichem Wege versuchen, offene Ansprüche durchzusetzen – was angesichts der Vermögenslosigkeit des Unternehmens in der Regel aussichtslos ist.
Damit endet das Verfahren über die IIC International Investment Consulting GmbH mit der formalen Feststellung der Zahlungsunfähigkeit und Vermögenslosigkeit.