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Zweifache Abweisung der Insolvenzanträge gegen die MCI Oberallgäu UG (haftungsbeschränkt)

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 198/25 und IN 364/25

Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat am 15. Oktober 2025 sowohl den Antrag eines Gläubigers als auch den Eigenantrag der MCI Oberallgäu UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das Unternehmen mit Sitz in der Dorfstraße 18 im Blaichacher Ortsteil Bihlerdorf war unter der Handelsregisternummer HRB 10944 beim Amtsgericht Kempten eingetragen und wurde von Geschäftsführer Karl Heinz Paulitsch vertreten.

Zunächst hatte eine Gläubigerin die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Nach Prüfung der Vermögensverhältnisse stellte das Gericht jedoch fest, dass kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nur kurze Zeit später folgte der Eigenantrag der Gesellschaft, der ebenfalls aus demselben Grund abgewiesen wurde. Damit bestätigt das Gericht in beiden Verfahren, dass die MCI Oberallgäu UG über keine finanziellen Mittel mehr verfügt, um ein geordnetes Insolvenzverfahren durchführen zu können.

Die Entscheidung nach § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung gilt als endgültiger Schritt, wenn die wirtschaftliche Grundlage eines Unternehmens vollständig erschöpft ist. Mit der doppelten Abweisung der Insolvenzanträge steht fest, dass die MCI Oberallgäu UG faktisch zahlungsunfähig ist und keine Fortführungsoptionen mehr bestehen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kempten eingesehen werden. Gegen die Entscheidung besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Kempten einzulegen.

Damit endet für das kleine Allgäuer Unternehmen, das im Bereich der regionalen Dienstleistungen tätig war, endgültig die wirtschaftliche Tätigkeit. Die Abweisung sowohl des Gläubiger- als auch des Eigenantrags zeigt die Tiefe der finanziellen Krise, in der die Gesellschaft zuletzt geraten war.

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