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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die PIRASA ALONSO GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67g IN 317/25

Das Amtsgericht Hamburg hat am 14. Oktober 2025 um 13:49 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der PIRASA ALONSO GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Mozartstraße 35, 22083 Hamburg, ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 135903 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Soner Pirasa vertreten. Die Gesellschaft war im Bereich der Planung, Errichtung und des Vertriebs von Wohn- und Geschäftsbauten tätig und verfügte über eine Zulassung für Tätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Ingmar Jarchow aus Hamburg. Seine Kanzlei befindet sich in der Drehbahn 9, 20354 Hamburg. Jarchow übernimmt nun die Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu sichern, den Geschäftsbetrieb zu prüfen und die Voraussetzungen für ein mögliches Hauptinsolvenzverfahren zu klären.

Mit dem Beschluss wurde verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Darüber hinaus untersagte das Gericht den Schuldnern der PIRASA ALONSO GmbH, Zahlungen unmittelbar an die Gesellschaft zu leisten. Künftige Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Verwalter zu richten.

Zudem wurden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin vorläufig eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger bevorzugt behandelt werden oder das verbleibende Vermögen der Gesellschaft weiter geschmälert wird.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte und zur geordneten Klärung der finanziellen Situation des Hamburger Bauunternehmens dar.

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