Geschäftszeichen: 9 IN 1009/25
Darmstadt, 14. Oktober 2025 – Das Amtsgericht Darmstadt hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Müller’s Motorhomes & Campingworld GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Egerländer Straße 10, 64331 Weiterstadt, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter der Nummer HRB 88004 eingetragen. Geschäftsführerin ist Frau Manuela Müller, wohnhaft in Weiterstadt.
Die Unternehmensgesellschaft betreibt unter der Marke „Müller’s Motorhomes & Campingworld“ ein Geschäft für Wohnmobile, Campingausstattung und Zubehör – ein Segment, das in den vergangenen Jahren zwar ein hohes Nachfragepotenzial gezeigt hat, sich jedoch auch zunehmend mit wirtschaftlichen Unsicherheiten konfrontiert sieht.
Am 14. Oktober 2025 um 11:15 Uhr ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Verwaltung des schuldnerischen Vermögens an. Rechtsanwalt Bidjan Payandeh von der Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H., Darmstadt, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Ihm obliegt ab sofort die Kontrolle über die finanziellen und unternehmerischen Handlungen der Gesellschaft.
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll verhindert werden, dass in der Übergangszeit zwischen Antragstellung und möglicher Verfahrenseröffnung Vermögenswerte verlagert oder Gläubigerinteressen beeinträchtigt werden.
Zudem wurde den Schuldnern der Gesellschaft – also Drittschuldnern – untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nun befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zur Abwicklung dieser Vorgänge wurde er ausdrücklich zur Einrichtung eines gesonderten Insolvenzsonderkontos ermächtigt, das den rechtlichen Vorgaben des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.02.2019 – IX ZR 47/18) entspricht.
Darüber hinaus sind sämtliche beteiligten Finanzbehörden, Kreditinstitute, Banken, Sparkassen sowie das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet, dem vorläufigen Verwalter umfassende Auskünfte über Geschäftsbeziehungen zur Schuldnerin zu erteilen und, sofern erforderlich, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Auch hierbei wird die Position des Verwalters der des Schuldners gleichgestellt, um vollständige Transparenz über die finanzielle Lage der GmbH zu schaffen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die entscheidende Phase der Prüfung. Sie wird zeigen, ob ausreichend Masse für eine Verfahrenseröffnung vorhanden ist und ob eventuell Sanierungschancen bestehen. Die nächsten Wochen werden klären, ob das Unternehmen in Teilen fortgeführt, geordnet abgewickelt oder gänzlich eingestellt werden muss. Für Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende bedeutet diese Entwicklung zunächst eine Zeit der Unsicherheit – jedoch auch die Hoffnung auf eine geregelte Klärung der wirtschaftlichen Situation.