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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Küsten Energie Technik GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 56 IN 333/25 – Amtsgericht Flensburg

Das Amtsgericht Flensburg hat am 15. Oktober 2025 um 07:00 Uhr im Verfahren über das Vermögen der
Küsten Energie Technik GmbH,
Harmen-Grapengeter-Straße 4a, 25813 Husum,
(eingetragen beim Amtsgericht Flensburg, HRB 14870),
vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Dennis Greulich,
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt,
Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg,
(Tel.: 040 89956-0, Fax: 040 89956-10)
bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Flensburg zur Einsicht aus.

Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht – 15. Oktober 2025

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