Aktenzeichen: 3615 IN 10098/25 | 3615 IN 4056/25 | 3609 IN 1385/25
Berlin, Oktober 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat innerhalb weniger Tage in drei voneinander unabhängigen Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen dreier Berliner Unternehmen gleichlautende Entscheidungen gefällt: Die jeweiligen Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurden mangels Masse abgewiesen. Es handelt sich dabei um Verfahren gegen die LMT Taxi und Limousinen Service GmbH, die Sacre Bleu Weinhandel und Weinbar GmbH sowie die SK freitag Bau GmbH.
Kein verwertbares Vermögen bei LMT Taxi und Limousinen Service GmbH
Im Verfahren 3615 IN 10098/25 wurde über das Vermögen der LMT Taxi und Limousinen Service GmbH (vormals Triftstraße 44, 13353 Berlin), vertreten durch den mittlerweile unbekannt verzogenen Geschäftsführer Gunars Medek, entschieden. Das Gericht stellte am 10. Oktober 2025 fest, dass die Gesellschaft kein ausreichendes Vermögen mehr besitzt, um die Verfahrenskosten zu decken. Eine Abwicklung im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens kommt daher nicht in Betracht.
Sacre Bleu Weinhandel und Weinbar GmbH: Gläubigerantrag ohne Erfolg
Im Verfahren 3615 IN 4056/25 betraf die Entscheidung die Sacre Bleu Weinhandel und Weinbar GmbH, Kienitzer Straße 95, 12049 Berlin. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführerin Lena Geßner, wurde von einem antragstellenden Gläubiger in das Verfahren gezwungen. Auch hier kam das Amtsgericht am 8. Oktober 2025 zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Masse vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen.
Bauunternehmen SK freitag Bau GmbH ebenso betroffen
Ein ähnliches Schicksal ereilte die SK freitag Bau GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Annely Joanna Freitag, mit Sitz in der Großbeerenstraße 2–10, 12107 Berlin. Im Verfahren 3609 IN 1385/25 wies das Amtsgericht am 9. Oktober 2025 auch hier den Gläubigerantrag mangels Masse ab.
Einheitliches Muster wirtschaftlicher Finalität
In allen drei Fällen verweist das Gericht auf § 26 Abs. 1 InsO als rechtliche Grundlage. Dieser sieht vor, dass ein Insolvenzantrag abzuweisen ist, wenn die vorhandene Vermögensmasse nicht ausreicht, um selbst die Kosten des Insolvenzverfahrens – insbesondere für das Gericht und einen potenziellen Insolvenzverwalter – zu decken.
Für Gläubiger bedeutet dies den wirtschaftlichen Totalausfall: Es erfolgt keine Verwertung, keine Verfahrensabwicklung und keine Insolvenzquote. Die Unternehmen werden in aller Regel zeitnah aus dem Handelsregister gelöscht, sofern keine weiteren Maßnahmen erfolgen.
Rechtsmittel möglich, aber selten erfolgreich
Gegen alle drei Entscheidungen kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde kann schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eingelegt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich, jedoch üblich.
Fazit
Drei Berliner Gesellschaften, drei gleichlautende Urteile – die Entscheidungen des Amtsgerichts Charlottenburg unterstreichen die prekäre wirtschaftliche Lage kleiner und mittelständischer Unternehmen in Berlin. Die Verfahren zeigen einmal mehr, wie häufig Insolvenzen heute nicht eröffnet, sondern bereits im Antragsstadium wegen Vermögenslosigkeit abgewiesen werden – mit schweren Folgen für Gläubiger, Beschäftigte und den Wirtschaftsstandort.