Aktenzeichen: 8 IN 260/25
Gera, 30. September 2025 – Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Frank’s Brauerei UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Gera einen eindeutigen Beschluss gefasst: Der am 27. Juni 2025 eingereichte Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.
Die Schuldnerin, vertreten durch ihre Liquidatorin Julie Ann Casser, geb. Metcalf, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 516280 eingetragen und hatte den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Sie wurde im Verfahren durch die Rechtsanwälte Czernitzky & Partner GbR (Gz.: 25/0736-VO-woe) aus Gera vertreten.
Wirtschaftlich vollständig überschuldet
Die Abweisung des Insolvenzantrags wegen fehlender Insolvenzmasse (§ 26 InsO) bedeutet, dass nicht einmal genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten für ein Insolvenzverfahren – insbesondere für Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter und öffentliche Bekanntmachungen – zu decken. Damit wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, und es erfolgt auch keine reguläre Abwicklung im Rahmen der Insolvenzordnung.
Diese Entscheidung ist für Gläubiger besonders bitter: Es besteht kein Zugriff auf verwertbares Vermögen, und die Chance auf eine wenigstens teilweise Befriedigung offener Forderungen ist somit faktisch ausgeschlossen.
Rechtsmittel möglich
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung, Zustellung oder Verkündung – maßgeblich ist das jeweils zuerst eintretende Ereignis. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Gera einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle zu erklären. Auch eine elektronische Einreichung über das besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) ist zulässig – eine einfache E-Mail jedoch nicht.
Ein Schlusspunkt ohne Abwicklung
Mit der Abweisung des Antrags endet das Verfahren ohne förmliche Insolvenz. Es ist davon auszugehen, dass die Frank’s Brauerei UG (haftungsbeschränkt) in naher Zukunft aus dem Handelsregister gelöscht wird. Damit bleibt die Gesellschaft formal bestehen, jedoch ohne Vermögenssubstanz und ohne Aussicht auf eine geregelte Gläubigerbefriedigung.
Für Gläubiger, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit steht damit fest: Die Frank’s Brauerei UG hinterlässt keine verwertbare Masse – weder für das Gericht noch für ihre Gläubiger.