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Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen: Tecklenburg Verwaltungs GmbH steht vor dem wirtschaftlichen Aus

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 31/25

Kleve, 13. Oktober 2025 – Das Amtsgericht Kleve hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Tecklenburg Verwaltungs GmbH mit Sitz in der Lingsforter Straße 21, 47638 Straelen, durch Beschluss vom 13. Oktober 2025 mangels Masse abgewiesen. Damit wurde zugleich auch die am 3. Juli 2025 erlassene Anordnung von Sicherungsmaßnahmen formell aufgehoben.

Die Gesellschaft, im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRB 16617 geführt, war auf die Verwaltung eigenen Vermögens spezialisiert. Geschäftsführer der Schuldnerin ist Herr Hermann Johannes Tecklenburg, wohnhaft in der Gutenbergstraße 11, 47638 Straelen.

Der Insolvenzantrag stammte von der Schuldnerin selbst und ging am 3. Juli 2025 beim Insolvenzgericht ein. Nach eingehender Prüfung wurde nun festgestellt, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht einmal mehr ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dies ist die rechtliche Voraussetzung für eine Abweisung des Eröffnungsantrags gemäß § 26 InsO.

Bedeutung der Abweisung

Die Abweisung mangels Masse stellt eine der schwerwiegendsten Feststellungen im Insolvenzrecht dar: Sie bescheinigt der Schuldnerin faktisch die vollständige wirtschaftliche Zahlungsunfähigkeit und Vermögenslosigkeit. In solchen Fällen wird kein reguläres Insolvenzverfahren mehr eröffnet, Gläubiger erhalten keine Insolvenzquote, und das Unternehmen wird im Regelfall im Handelsregister gelöscht.

Gleichzeitig wurde mit der Entscheidung die Aufhebung aller zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Diese waren seit Juli in Kraft, um das noch vorhandene Vermögen vor dem Zugriff Dritter zu schützen und eine geordnete Prüfung zu ermöglichen. Mit der Abweisung des Antrags entfällt nun auch die Grundlage für diese Maßnahmen.

Keine Hoffnung auf Gläubigerbefriedigung

Für die Gläubiger der Tecklenburg Verwaltungs GmbH bedeutet dieser Beschluss faktisch einen wirtschaftlichen Totalausfall. Da kein Verfahren eröffnet wird, stehen keine Mittel zur Verfügung, aus denen offene Forderungen bedient werden könnten. Ein Rückgriff auf das persönliche Vermögen des Geschäftsführers wäre nur im Falle einer Durchgriffshaftung möglich, die jedoch separat geltend gemacht werden müsste.

Mit der Entscheidung vom 13. Oktober 2025 ist das Insolvenzverfahren offiziell beendet – ohne dass es je zur Eröffnung gekommen ist. Damit endet auch die rechtliche Existenz der Tecklenburg Verwaltungs GmbH in absehbarer Zeit.

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