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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Autohaus Nitschke GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 533 IN 1494/25 – Amtsgericht Dresden

Das Amtsgericht Dresden hat am 14. Oktober 2025 um 14:00 Uhr im Verfahren über das Vermögen der Autohaus Nitschke GmbH, Dresdner Straße 62, 02625 Bautzen (eingetragen beim Amtsgericht Dresden, HRB 2682), die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft wird durch Cathrin Nitschke und Jörg Nitschke als Geschäftsführer vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henry Girbig,
Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden,
bestellt.
Er ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

Zudem wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt Zahlungen an die Schuldnerin ausdrücklich zu.

Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden eingestellt, neue Maßnahmen sind untersagt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Ausgenommen bleiben lediglich Verfahren zur Erteilung der Vermögensauskunft.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht – 14. Oktober 2025

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