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Krankfeiern mit Risiko: Welche Folgen Blaumacher wirklich fürchten müssen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Mal einen Tag freinehmen, ohne tatsächlich krank zu sein – für viele klingt das harmlos, doch juristisch ist es alles andere als ein Kavaliersdelikt. Wer beim sogenannten Blaumachen erwischt wird, riskiert ernste Konsequenzen. Arbeitsrechtsexperte Arndt Kempgens erklärt, welche Rechte Arbeitgeber haben und was Beschäftigte beachten sollten.

Attestpflicht und Kontrolle
Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu melden. Ein ärztliches Attest muss spätestens am vierten Krankheitstag vorgelegt werden, viele Arbeitgeber verlangen es aber bereits ab dem ersten Tag. „Arbeitgeber dürfen die Vorlage schon ab Tag eins einfordern – das ist rechtlich zulässig“, betont Kempgens.

Hausbesuche und Detektive
Zweifeln Arbeitgeber an der Echtheit einer Krankmeldung, dürfen sie Maßnahmen zur Überprüfung ergreifen. Dazu gehört etwa der Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). „Auch der Einsatz von Privatdetektiven ist erlaubt, wenn ein konkreter Verdacht besteht“, so der Fachanwalt. Wichtig sei dabei, dass die Überwachung verhältnismäßig bleibe.

Konsequenzen bei Täuschung
Wird ein Arbeitnehmer beim Vortäuschen einer Krankheit überführt, drohen arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur fristlosen Kündigung. Zusätzlich können Schadensersatzforderungen entstehen, etwa wenn der Arbeitgeber wegen des Fehlens Kosten tragen musste. In gravierenden Fällen ist sogar eine Strafanzeige wegen Betrugs möglich.

Grauzonen und Rechte der Beschäftigten
Nicht jedes Verhalten während der Krankschreibung ist automatisch verboten. Ein Spaziergang oder ein Café-Besuch sind in der Regel zulässig, solange sie die Genesung nicht verzögern. „Entscheidend ist, ob das Verhalten mit der attestierten Erkrankung vereinbar ist“, erklärt Kempgens. Wer beispielsweise mit einer Grippe feiern geht, muss mit Ärger rechnen – bei Rückenschmerzen hingegen kann leichter Sport sogar hilfreich sein.

Fazit
Ein vorgetäuschter Krankenschein ist kein harmloser Streich, sondern kann Job und Existenz gefährden. Arbeitgeber haben das Recht zu prüfen, Arbeitnehmer die Pflicht, ehrlich zu sein. Wer wirklich krank ist, sollte keine Sorge vor Kontrollen haben – wer jedoch bewusst blaumacht, setzt alles aufs Spiel.

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