Az.: 1504 IN 3297/25
Das Amtsgericht München hat am 30. September 2025 um 14:38 Uhr einen bedeutenden Schritt im Verfahren um die Kalo Essen GmbH vollzogen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Ottostraße 3 in München, vertreten durch Geschäftsführer Reinhold Ralph und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 239488, sieht sich mit gravierenden Einschränkungen konfrontiert.
Um das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, wurde der GmbH ein umfassendes Verfügungsverbot auferlegt. Damit ist es ihr untersagt, eigenständig über ihre Vermögenswerte zu verfügen. Selbst die Einziehung von Außenständen fällt unter dieses strikte Verbot. Für Drittschuldner gilt gleichermaßen, dass Zahlungen an die Gesellschaft nur noch dann zulässig sind, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt.
Gleichzeitig ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der renommierte Rechtsanwalt Dr. jur. Matthias Hofmann, Unterer Anger 3, 80331 München, bestellt. Mit seiner Bestellung übernimmt er die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die wirtschaftliche Lage sorgfältig zu prüfen.
Die Entscheidung des Gerichts dient in erster Linie dazu, das vorhandene Vermögen zu bewahren und Klarheit über die weiteren Aussichten der Gesellschaft zu gewinnen. Für die Kalo Essen GmbH bedeutet dieser Schritt, dass sämtliche finanziellen Handlungen streng überwacht werden und die unternehmerische Freiheit deutlich eingeschränkt ist.
Gegen den Beschluss besteht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde. Diese muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht München eingelegt werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Auch die elektronische Einreichung ist unter strengen gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht München ein klares Signal gesetzt, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu schützen und die Weichen für das weitere Verfahren zu stellen.