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Einzeler­mächtigung für den vorläufigen Insolvenzverwalter der AS Tennis GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS Tennis GmbH hat das Amtsgericht Montabaur am 19. September 2025 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 14 IN 198/25 einen ergänzenden Beschluss erlassen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Am Sportplatz 16, 56414 Wallmerod, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 28262 eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Sascha Müller vertreten.

Bereits am 5. September 2025 war über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Nun hat das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine Einzeler­mächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Diese zusätzliche Befugnis ermöglicht es dem Verwalter, im Interesse der Gläubiger gezielt Maßnahmen umzusetzen, die über die allgemeine Verwaltung und Sicherung des Vermögens hinausgehen.

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit.

Amtsgericht Montabaur, Beschluss vom 19.09.2025 – Aktenzeichen 14 IN 198/25

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