Aktenzeichen: 1 IN 171/25
Am 25. September 2025 um 12:23 Uhr hat das Amtsgericht Kaiserslautern – Insolvenzgericht – im Rahmen eines laufenden Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Afairi AG angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Trippstadter Straße 110, 67663 Kaiserslautern, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter der Nummer HRB 33569 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Awar Satar, wohnhaft in der Von-Plankh-Straße 44, 84186 Vilsheim.
Mit der gerichtlichen Entscheidung wurde ein zentraler Schritt zur Stabilisierung der finanziellen Lage der Gesellschaft eingeleitet. Ziel der Maßnahme ist es, das vorhandene Vermögen der Antragstellerin zu sichern und vor einer möglichen Gläubigerbenachteiligung zu schützen. Zu diesem Zweck wurde die Verfügungsbefugnis der Afairi AG erheblich eingeschränkt. Sämtliche Verfügungen über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des gerichtlich bestellten vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe von der renommierten Kanzlei Schultze & Braun bestellt. Die Kanzlei ist ansässig in der Sophienstraße 17, 68165 Mannheim, und unter der Telefonnummer 0621/480264-0 sowie per Fax unter 0621/480264-10 erreichbar. Dr. Erbe ist nunmehr befugt, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu prüfen, das Vermögen zu sichern und erste Maßnahmen zur Vorbereitung einer möglichen Verfahrenseröffnung zu treffen.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kaiserslautern zur Einsichtnahme bereit.
Erlassen wurde die Anordnung am 25. September 2025 durch das Amtsgericht Kaiserslautern.