Aktenzeichen: 56 IN 306/25 und 56 IN 307/25
Am 26. September 2025 wurden zwei bedeutende Unternehmen aus Schleswig-Holstein mit demselben Geschäftsführer, Sven Andre Hansen, unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt: die Jensen GmbH mit Sitz in Hürup sowie die Jensen Spezialmaschinenbau GmbH mit Sitz in Maasbüll. Beide Firmen, im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter den Nummern HRB 11067 FL bzw. HRB 4603 FL geführt, sehen sich nun mit einem schweren wirtschaftlichen Einschnitt konfrontiert.
Das Amtsgericht Flensburg ordnete in beiden Fällen um 12:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an, um das jeweilige Vermögen der Unternehmen vor nachteiligen Veränderungen zu sichern. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde in beiden Verfahren der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Ralf Marten Pachmann aus Hamburg bestellt, dessen Kanzlei sich auf Unternehmensinsolvenzen und Restrukturierungen spezialisiert hat.
Mit dem Beschluss wurde verfügt, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerinnen – einschließlich der Einziehung von Außenständen – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig sind. Zudem wurde auch die Verwaltung über die Bankkonten und Forderungen der Gesellschaften dem Verwalter übertragen.
Diese gerichtliche Maßnahme soll Gläubigerinteressen schützen, eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage ermöglichen und gegebenenfalls eine Sanierung vorbereiten. Der gleichzeitige Insolvenzantrag zweier verbundener Unternehmen ist nicht ungewöhnlich und lässt auf strukturelle oder konzerninterne wirtschaftliche Probleme schließen.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine nachhaltige Lösung zur Fortführung der Betriebe gefunden werden kann oder ob ein reguläres Insolvenzverfahren unausweichlich ist. Für die Region und die betroffenen Mitarbeiter ist die Situation zweifellos mit großer Unsicherheit verbunden.
Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht – 26.09.2025