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Einstellungsvermerk im Insolvenzverfahren gegen die Gigant Pro GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3613 IN 5262/25

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gigant Pro GmbH mit Sitz in der Lietzenburger Straße 96, 10719 Berlin, vertreten durch Geschäftsführer Tomi Stoike und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 123135, hat das zuständige Insolvenzgericht am Amtsgericht Charlottenburg am 25. September 2025 eine entscheidende Wendung vollzogen.

Die ursprünglich von einer Gläubigerin gestellten Insolvenzanträge führten am 15. September 2025 zur Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Insolvenzordnung (InsO), um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Solche Maßnahmen beinhalten typischerweise Beschränkungen der Verfügungsmacht der Schuldnerin sowie die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Nunmehr hat die antragstellende Gläubigerin erklärt, dass die Hauptsache erledigt sei. Das bedeutet, dass sie den Insolvenzantrag faktisch zurückgenommen hat, etwa weil die Forderung beglichen oder anderweitig erledigt wurde. Infolgedessen hat das Insolvenzgericht die zuvor erlassenen Sicherungsmaßnahmen vollständig aufgehoben.

Damit ist das Verfahren in seinem bisherigen Verlauf beendet, und es wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet. Für die Gigant Pro GmbH bedeutet dies eine vorläufige Rückkehr zur unternehmerischen Handlungsfreiheit.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 25.09.2025

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