Aktenzeichen: 500 IN 312/25
Die IO HAWK INVEST GmbH, ein bekannter Name im Bereich innovativer E-Mobilitätslösungen, insbesondere als Importeur und Hersteller von E-Scootern, steht vor einem tiefgreifenden Wendepunkt. Das Amtsgericht Krefeld hat im Zuge des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen des Unternehmens am 26. September 2025 um 11:57 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17679 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Odilia-von-Goch-Straße 16, 47839 Krefeld, wird durch Geschäftsführer Sascha Arndt vertreten. Angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten und drohender Zahlungsunfähigkeit sieht sich das Unternehmen nun mit den Maßnahmen eines gerichtlichen Schutzverfahrens konfrontiert.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf, bestellt. Ihm obliegt fortan die Überwachung und teilweise Kontrolle über sämtliche finanzielle Transaktionen und Vermögenswerte der Gesellschaft.
Verfügungen durch die IO HAWK INVEST GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Gleichzeitig wurde den Geschäftspartnern und Drittschuldnern des Unternehmens untersagt, noch Zahlungen an die Gesellschaft selbst zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Forderungen und Gelder ausschließlich dem Insolvenzverwalter zuzuleiten.
Darüber hinaus wurden alle bereits laufenden sowie zukünftig beabsichtigten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, bis auf weiteres ausgesetzt – sofern sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen.
Diese gerichtlichen Schritte dienen dem Ziel, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine tragfähige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder mögliche Sanierungsoptionen zu ermöglichen. Ob das Unternehmen einen Weg aus der Krise findet oder ein struktureller Neustart bevorsteht, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
Amtsgericht Krefeld, 26.09.2025