Aktenzeichen: 3611 IN 4424/25 – Amtsgericht Charlottenburg
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. September 2025 um 19:45 Uhr im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens wichtige Maßnahmen zum Schutz der Vermögensinteressen der Meilleure gestion immobilière UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die Hausverwaltung mit Sitz in der Rückertstraße 4, 10627 Berlin, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Kathrin Jahn, steht ab sofort unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 237069 eingetragene Gesellschaft sah sich offenbar gezwungen, aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen zu stellen.
Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurde die erfahrene Insolvenzrechtlerin Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Ihr obliegt fortan die Überwachung der wirtschaftlichen Aktivitäten der Schuldnerin, um das Vermögen zu sichern und dessen Wert zu erhalten.
Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsgewalt stark eingeschränkt: Verfügungen über das Gesellschaftsvermögen – darunter insbesondere Bankguthaben und Außenstände – dürfen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen. Zur Wahrung der Gläubigerinteressen ist Frau Dr. Berner berechtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten sowie eingehende Gelder und Forderungen der Schuldnerin direkt zu vereinnahmen.
Den Drittschuldnern der Gesellschaft wurde mit sofortiger Wirkung untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Sie dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten. Parallel wurden sämtliche laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingestellt – neue Maßnahmen sind untersagt, solange keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Im Rahmen ihrer Befugnisse ist Frau Dr. Berner zudem ermächtigt, die Geschäftsräume der Gesellschaft zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen sowie Auskünfte bei Banken, Behörden und anderen relevanten Stellen einzuholen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, umfassend mit der Verwalterin zu kooperieren.
Die angeordneten Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der Gläubigerinteressen, sondern sollen auch eine geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse ermöglichen und die Voraussetzungen für ein mögliches Insolvenzverfahren klären.
Amtsgericht Charlottenburg, 23.09.2025