Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen: Vebra GmbH scheitert vor dem Amtsgericht Charlottenburg

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Ein weiteres Kapitel der wirtschaftlichen Erschütterungen kleiner und mittlerer Unternehmen schließt sich unspektakulär, aber mit weitreichenden Folgen: Die Vebra GmbH, ehemals ansässig in der Voßstraße 34–35 in Berlin-Mitte, sieht sich mit der Abweisung des Insolvenzantrags konfrontiert. Der Grund: mangelnde Masse – also ein nicht ausreichender Bestand an verwertbarem Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten.

Der Antrag wurde durch eine Gläubigerin gestellt, in der Hoffnung, über ein gerichtliches Insolvenzverfahren zumindest einen Teil ihrer offenen Forderungen realisieren zu können. Doch das Amtsgericht Charlottenburg (Az.: 3607 IN 1609/25) sah sich am 11. August 2025 gezwungen, den Antrag gemäß § 26 Insolvenzordnung zurückzuweisen. Eine bittere Entscheidung – insbesondere für die antragstellende Gläubigerin, die nun aller Voraussicht nach leer ausgehen dürfte.

Die Vebra GmbH, geführt von Geschäftsführer Thomas Vehns, war beim Handelsregister unter HRB 113895 eingetragen. Trotz früherem Geschäftssitz in repräsentativer Lage und offensichtlich ambitioniertem Unternehmensstart, bleibt am Ende kaum mehr als eine Fußnote im Insolvenzregister – ohne Gläubigerversammlung, ohne Verwertung, ohne Quotenverteilung.

Diese Art der massenlosen Insolvenzabweisung ist keine Seltenheit, besonders in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig das faktische Ende jeder Hoffnung auf Rückfluss. Für das Unternehmen selbst stellt es meist die endgültige rechtliche Auflösung dar, auch wenn formale Löschungen im Handelsregister oft noch Monate auf sich warten lassen.

Rechtsbehelfe möglich – doch selten erfolgreich

Zwar eröffnet das Insolvenzrecht gemäß § 6 InsO grundsätzlich die Möglichkeit einer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss, einzulegen binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe beim zuständigen Amtsgericht Charlottenburg. Doch in der Praxis erweist sich dieser Weg oft als wenig erfolgversprechend – insbesondere dann, wenn keine weiteren Vermögenswerte auftauchen.

Gläubiger, die von der Insolvenz betroffen sind, sollten dennoch prüfen, ob eventuell Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer oder andere Beteiligte bestehen – etwa wegen Insolvenzverschleppung oder sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB). In manchen Fällen kann auch die Einschaltung eines Insolvenzdetektivs oder spezialisierten Anwalts sinnvoll sein.

1. Nicolai Bau GmbH

  • Aktenzeichen: 36n IN 3367/23

  • Adresse: Sambesistraße 15, 13351 Berlin

  • Geschäftsführer: Nicolai Negrescu

  • HRB: 244275 (AG Charlottenburg)

  • Beschlussdatum: 11.07.2025

  • Antragsteller: Gläubigerin

  • Ergebnis: Antrag auf Eröffnung zurückgewiesen mangels Masse

2. Seestraße Gastro UG (haftungsbeschränkt)

  • Aktenzeichen: 3603 IN 2629/25

  • Adresse: Seestraße 26, 13353 Berlin

  • Geschäftsführer: Thomas Paul Wenger

  • HRB: 244594 B (AG Charlottenburg)

  • Geschäftszweig: Gastronomie

  • Beschlussdatum: 15.09.2025

  • Antragsteller: Schuldnerin selbst

  • Ergebnis: Antrag auf Eröffnung abgewiesen mangels Masse

3. Vebra GmbH

  • Aktenzeichen: 3607 IN 1609/25

  • Ehemalige Anschrift: Voßstraße 34–35, 10117 Berlin

  • Geschäftsführer: Thomas Vehns

  • HRB: 113895 (AG Charlottenburg)

  • Beschlussdatum: 11.08.2025

  • Antragsteller: Gläubigerin

  • Ergebnis: Antrag auf Eröffnung abgewiesen mangels Masse

Fazit:

In allen drei Fällen wurde das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, weil kein ausreichendes Vermögen vorhanden war, um die Verfahrenskosten (z. B. für einen Insolvenzverwalter) zu decken. Das bedeutet faktisch für Gläubiger: Kein Insolvenzverfahren, keine Verwertung, keine Quote. Für die Schuldnerinnen bedeutet das: praktische Auflösung ohne geordnetes Insolvenzverfahren.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Verbraucherschützer schlagen Alarm: Jugendliche rutschen durch „Buy now, pay later“-Modelle in die Schuldenfalle

Next Post

MARTAGON Solid Plus: Stabile Wertentwicklung mit defensivem Profil und solider Ausschöpfung von Marktchancen