Ein weiteres traditionsreiches Unternehmen in der Aus- und Weiterbildungsbranche kämpft ums Überleben. Die VBI Verkehrsbildungsinstitut GmbH, bekannt für ihre Angebote in der Fahrschul-, Ausbildungs- und Weiterbildungslandschaft, steht unter dem Druck eines laufenden Insolvenzantragsverfahrens. Das Amtsgericht Nürnberg hat nun erste Maßnahmen ergriffen und eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Unter dem Aktenzeichen IN 1241/25 wurde am 24. September 2025 um 15:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot gegen den Geschäftsführer Alexander Ingo Scheid (geb. Schöller), wohnhaft in der Schildgasse 8 in Nürnberg, sowie gegen alle etwaigen weiteren Vertreter der Gesellschaft verhängt. Die Verfügung untersagt es der Unternehmensleitung, eigenständig über das Vermögen der Gesellschaft zu verfügen – darunter fällt insbesondere auch die Einziehung von Außenständen.
Verfügungsgewalt auf Insolvenzverwalter übergegangen
Die vollständige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist nun auf den vom Gericht bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. jur. Daniel Wozniak, Gleißbühlstraße 11, 90402 Nürnberg, übergegangen. Er übernimmt die Verantwortung für den Erhalt und die Sicherung des Vermögens der Gesellschaft.
Ein entsprechender Hinweis wurde auch an alle sogenannten Drittschuldner – also etwaige Kunden, Partner oder Auftraggeber, die noch Zahlungsverpflichtungen gegenüber der VBI GmbH haben – gerichtet. Sie dürfen nur noch dann Zahlungen an die Schuldnerin leisten, wenn der Insolvenzverwalter zuvor seine Zustimmung erteilt hat. Andernfalls riskieren sie rechtliche Konsequenzen im Rahmen des Insolvenzverfahrens.
Was bedeutet das für die VBI GmbH?
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens – sie stellt aber eine drastische Maßnahme zur Sicherung der Insolvenzmasse dar. Ziel ist es, eine weitergehende Verschlechterung der finanziellen Situation zu verhindern und eine solide Grundlage für eine Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu schaffen.
Ob es zur tatsächlichen Insolvenzeröffnung kommt oder ob eine Sanierung bzw. ein Verkauf der Gesellschaft erfolgen kann, ist derzeit noch offen. Der vorläufige Verwalter wird in den kommenden Wochen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft prüfen und dem Gericht berichten.
Rechtsbehelfsbelehrung: Beschwerde möglich
Gegen die gerichtliche Entscheidung können Beteiligte innerhalb einer zweiwöchigen Frist eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Nürnberg, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg, einlegen. Der Fristbeginn richtet sich nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle einzulegen und muss eine klare Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wird.
Fazit:
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und dem Verbot eigenständiger Verfügungen ist die VBI Verkehrsbildungsinstitut GmbH faktisch handlungsunfähig gemacht worden – zumindest bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung. Für Kunden, Mitarbeitende und Gläubiger beginnt nun eine Zeit der Ungewissheit, in der die wirtschaftliche Zukunft der Nürnberger Bildungseinrichtung auf dem Prüfstand steht.