Aktenzeichen: 91 IN 370/25 – Amtsgericht Stralsund
Im Fall der Baltic Grund und Boden GmbH, mit Sitz in der Lindenstraße 35, 17419 Seebad Ahlbeck, hat das Amtsgericht Stralsund am 28. August 2025 eine klare Entscheidung getroffen: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wurde mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft, geführt von Geschäftsführer Christian Wolff und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund unter der Nummer HRB 21723, ist damit faktisch zahlungsunfähig, ohne jedoch über ausreichendes Vermögen zu verfügen, um ein Insolvenzverfahren überhaupt durchführen zu können.
Der Begriff „mangels Masse“ bezeichnet in der Insolvenzpraxis das vollständige Fehlen liquider Mittel oder verwertbarer Vermögenswerte, die notwendig wären, um die Kosten des Verfahrens – insbesondere die Vergütung des Insolvenzverwalters und Gerichtskosten – zu decken. In solchen Fällen wird der Antrag abgelehnt, ohne dass es zur Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder zur Eröffnung eines Hauptverfahrens kommt.
Für Gläubiger bedeutet dieser Beschluss eine bittere Realität: Ihre Forderungen bleiben aller Voraussicht nach weitgehend uneinbringlich. Auch der Versuch, durch Vollstreckungsmaßnahmen Einzelzugriffe auf das Vermögen der Schuldnerin zu erlangen, dürfte angesichts der festgestellten Vermögenslosigkeit ins Leere laufen.
Betroffene Gläubiger haben die Möglichkeit, sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Bekanntmachung der Entscheidung. Zuständig ist das Amtsgericht Stralsund, Bielkenhagen 9, 18439 Stralsund.
Dieser Fall reiht sich ein in eine zunehmende Zahl kleinerer und mittlerer Unternehmen, die angesichts wirtschaftlicher Unsicherheiten und fehlender Rücklagen insolvenzreif, aber nicht insolvenzfähig sind – eine Entwicklung, die Beobachter der Wirtschaftslage mit zunehmender Sorge verfolgen.
Amtsgericht Stralsund – Insolvenzgericht – 28. August 2025