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Wagner Messebau GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet
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Wagner Messebau GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 560/25

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Wagner Messebau GmbH, mit Sitz in der Riedstraße 39, 71691 Freiberg, hat das Amtsgericht Ludwigsburg am 18. September 2025 um 23:20 Uhr entscheidende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 301881 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Julian Scheck vertreten.

Angesichts des drohenden Vermögensverfalls der Schuldnerin sah sich das Insolvenzgericht veranlasst, zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zu treffen. Die Einsetzung dieser Maßnahme stellt sicher, dass keine unkontrollierten Verfügungen durch die Schuldnerin erfolgen, die Gläubigerinteressen gefährden könnten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Rüdlin, mit Kanzleisitz in der Königstraße 18, 70173 Stuttgart, bestellt. Ihm obliegt es, das Unternehmensvermögen bis zur abschließenden Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu sichern und zu erhalten.

Umfang der angeordneten Maßnahmen

Das Gericht untersagte sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrest oder einstweiliger Verfügungen, mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände. Gleichzeitig wurde der Schuldnerin untersagt, eigenständig über Bankkonten, Außenstände oder sonstige Vermögenswerte zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögensbestandteile geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Der Insolvenzverwalter ist darüber hinaus ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie Forderungen der Gesellschaft einzuziehen. Kreditinstitute wurden zur Auskunftserteilung verpflichtet, und Drittschuldner – also Schuldner der Wagner Messebau GmbH – wurden ausdrücklich aufgefordert, ausschließlich an den Verwalter zu leisten.

Zudem wurde dem Insolvenzverwalter das Betretungsrecht der Geschäftsräume eingeräumt, ebenso das Recht auf Einsichtnahme in Bücher und Geschäftspapiere sowie die Befugnis zur Einholung von Auskünften bei Dritten. Ziel dieser Maßnahmen ist eine umfassende Prüfung, ob das vorhandene Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich erscheint.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Für Gläubiger der Wagner Messebau GmbH bedeutet dieser Schritt ein wichtiges Signal: Das Insolvenzgericht schafft geordnete Verhältnisse, um die Ansprüche der Beteiligten zu sichern und eine mögliche Sanierung des Unternehmens zu prüfen. Etwaige Zahlungen oder Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft sind nur noch in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig.

Der vollständige Beschluss sowie etwaige Folgeentscheidungen sind in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg – Insolvenzgericht einsehbar.

Amtsgericht Ludwigsburg – Beschluss vom 18. September 2025
Aktenzeichen: 2 IN 560/25

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