Die d.i.i. 302 Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiesbaden ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 7. August 2026 um 12.05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Immobiliengesellschaft angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Rittmeister aus Frankfurt am Main bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 325/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Klingholzstraße 7 in 65187 Wiesbaden. Als Gesellschafterin wird in der gerichtlichen Bekanntmachung die PII Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg genannt.
Bereits die Firmenbezeichnung macht deutlich, dass es sich bei der d.i.i. 302 Immobilien GmbH & Co. KG um eine Immobiliengesellschaft handelt. Gesellschaften dieser Art werden häufig für den Erwerb, das Halten, die Entwicklung, Bewirtschaftung oder Verwertung bestimmter Immobilien beziehungsweise Immobilienportfolios eingesetzt. Welchen konkreten gesellschaftsrechtlich eingetragenen Unternehmensgegenstand die d.i.i. 302 Immobilien GmbH & Co. KG hat und welche konkreten Immobilien ihr zugeordnet sind, geht aus der vorliegenden gerichtlichen Bekanntmachung allerdings nicht hervor.
Mit dem Beschluss vom 7. August 2026 hat das Amtsgericht Wiesbaden die Verfügungsbefugnisse der Gesellschaft erheblich eingeschränkt. Verfügungen der d.i.i. 302 Immobilien GmbH & Co. KG über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Thomas Rittmeister von Reimer Rechtsanwälte. Er hat nun insbesondere die Aufgabe, die Vermögenslage der Gesellschaft im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens zu überwachen und das vorhandene Vermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Auch Personen oder Unternehmen, die der d.i.i. 302 Immobilien GmbH & Co. KG noch Geld schulden, sind von der gerichtlichen Entscheidung betroffen. Das Amtsgericht hat die Schuldner der Gesellschaft ausdrücklich aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen.
Bemerkenswert ist, dass die gerichtliche Bekanntmachung von der vorläufigen Verwaltung des Vermögens des Antragstellers spricht. Daraus ergibt sich, dass die d.i.i. 302 Immobilien GmbH & Co. KG selbst als Antragstellerin des Insolvenzantragsverfahrens geführt wird.
Bei den angeordneten Maßnahmen handelt es sich zunächst um Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet daher nicht, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft bereits endgültig eröffnet worden ist.
In der jetzigen Phase steht vielmehr die Sicherung des vorhandenen Vermögens im Vordergrund. Zugleich werden die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür geprüft, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Gerade bei einer Immobiliengesellschaft kommt der Feststellung und Sicherung der vorhandenen Vermögenswerte besondere Bedeutung zu. Ob die d.i.i. 302 Immobilien GmbH & Co. KG selbst Eigentümerin von Grundstücken oder Gebäuden ist, Beteiligungen hält oder Forderungen aus Immobiliengeschäften besitzt, lässt sich anhand der veröffentlichten Insolvenzbekanntmachung jedoch nicht feststellen.
Über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss das Amtsgericht Wiesbaden noch gesondert entscheiden. Bis dahin steht das Vermögen der d.i.i. 302 Immobilien GmbH & Co. KG unter der angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 325/26 geführt.