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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der MP Gastronomie Betrieb GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67g IN 285/25
Gericht: Amtsgericht Hamburg
Datum: 16. September 2025, 15:31 Uhr

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
MP Gastronomie Betrieb GmbH, Lappenbergsallee 1a, 20257 Hamburg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 157646,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Soheila Ahmadifard,
(Geschäftszweig: Betreiben einer Gastronomie ohne Alkoholausschank mit Lieferservice)
ist die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet worden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Nils Krause, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg.

Anordnungen:

  • Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Zahlungen an die Schuldnerin durch deren Schuldner (Drittschuldner) sind verboten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügungen, gegen die Schuldnerin sind untersagt, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Amtsgericht Hamburg
16. September 2025

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