Dark Mode Light Mode

Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse – 6B47 Quartier D GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1507 IN 1701/25
Gericht: Amtsgericht München
Datum: 16. September 2025

Im Verfahren über den Antrag der
6B47 Quartier D GmbH, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald,
eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 244205,
vertreten durch die Geschäftsführer Christian Wolfgang Mayer und Anton Thomas Schöpkens,
bevollmächtigt durch die Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein, Frankfurt am Main,
(Geschäftszweig: Erwerb, Verwaltung und Entwicklung von Grundbesitz sowie Bauträgertätigkeit)
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde ist beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Sie muss von der beschwerdeführenden Person oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die Entscheidung sowie die Erklärung über die Einlegung der Beschwerde enthalten.

Elektronische Einreichung:
Beschwerden können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Zulässig ist die Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über sichere Übermittlungswege (z. B. EGVP).

Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten finden sich auf www.justiz.de.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht
16. September 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Witwe erhebt schwere Vorwürfe: Labore bestätigen laut Julia Nawalnaja Vergiftung von Alexej Nawalny

Next Post

Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse