Aktenzeichen: 60 IN 129/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Baaron GmbH, Dresdener Straße 2–4, 63667 Nidda, eingetragen beim Amtsgericht Friedberg (Hessen) unter HRB 9741, vertreten durch den Geschäftsführer Rajiv Vickram Valia,
hat das Amtsgericht Friedberg (Hessen) am 17.09.2025 um 09:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser
LIESER Rechtsanwälte
Hanauer Landstraße 211
60314 Frankfurt am Main
Telefon: 069-91501025
Telefax: 069-95928099
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die Antragsgegnerin sofortige Beschwerde einlegen. Auch jeder Gläubiger kann Beschwerde einlegen, wenn das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend gemacht werden soll.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen bei:
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Homburger Straße 18
61169 Friedberg (Hessen)
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Maßgeblich ist das jeweils früher eintretende Ereignis.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden – auch bei jedem anderen Amtsgericht. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang bei dem oben genannten Gericht.
Die Beschwerde muss enthalten:
- die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
- die Erklärung, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird
- die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Bevollmächtigten
Wird die Entscheidung nur teilweise angefochten, ist dies entsprechend anzugeben. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 17. September 2025