Aktenzeichen: 31 IN 38/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Duhabex GmbH, mit Sitz in der Benzstraße 23, 47574 Goch, hat das Amtsgericht Kleve am 15. September 2025 um 13:24 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRB 15142 eingetragene Gesellschaft ist im Bereich Logistik und Transport tätig und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Przemyslaw Haber vertreten.
Gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung wurde Rechtsanwalt Mark Steh, mit Kanzleisitz in der Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15–17, 47228 Duisburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Ab dem Zeitpunkt der Anordnung dürfen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.
Darüber hinaus ist es den Drittschuldnern – also jenen, die der Duhabex GmbH gegenüber zu Leistungen verpflichtet sind – untersagt, Zahlungen oder andere Leistungen unmittelbar an die Schuldnerin zu erbringen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Alle Zahlungen sind ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zudem sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, gegen die Duhabex GmbH untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Vermögensgegenstände beziehen. Bereits eingeleitete Maßnahmen dieser Art werden vorerst eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Amtsgericht Kleve, 15. September 2025