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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Büro Team Digital GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 37 IN 82/25 -1

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Büro Team Digital GmbH mit Sitz in der Schulstraße 1, 30952 Ronnenberg (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 229329), vertreten durch den Geschäftsführer Volker Schmidt, Süderwieke Nord 18, 26629 Großefehn, hat das Amtsgericht Hameln am 15. September 2025 um 17:36 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Von diesem Zeitpunkt an sind Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier bestellt. Dieser ist erreichbar in seiner Kanzlei in der Uhlemeyerstraße 9–11, 30175 Hannover, unter der Telefonnummer 0511 / 123105-0, per Fax unter 0511 / 123105-99 oder per E-Mail an info@insotreu.de.

Die Schuldner der Büro Team Digital GmbH – also diejenigen, die gegenüber dem Unternehmen verpflichtet sind – werden ausdrücklich aufgefordert, künftig nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Darüber hinaus kann die sofortige Beschwerde auch durch jeden Gläubiger eingelegt werden, wenn geltend gemacht wird, dass die internationale Zuständigkeit zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 fehlt.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln
unter dem Aktenzeichen govello-1256292281518-000183636 einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist mit dem Ablauf von zwei Tagen nach der Veröffentlichung. Erfolgen Zustellung und öffentliche Bekanntmachung parallel, gilt das frühere Ereignis als Fristbeginn.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Hameln. Die Beschwerde muss vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Sie muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen sowie die ausdrückliche Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Wird der Beschluss nur teilweise angefochten, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.

Amtsgericht Hameln, 15. September 2025

Datenschutzhinweis:
Ausführliche Informationen über Ihre Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie zu Ihren Ansprechpartnern in Datenschutzfragen erhalten Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter:
www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de
Alternativ können Sie sich direkt an das Amtsgericht Hameln – Der Direktor – wenden.

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