Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen 67c IN 352/25
Beschluss vom 9. September 2025
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der mietbus24 GmbH, Steindamm 97, 20099 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 92096, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Mertgen, hat das Amtsgericht Hamburg am 9. September 2025 um 13:38 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist tätig als Reisevermittler, Reiseveranstalter und Omnibusbetrieb.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.
Den Drittschuldnern – also den Schuldnern der mietbus24 GmbH – ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden daher ausdrücklich aufgefordert, Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
Darüber hinaus wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden einstweilen eingestellt.
Mit diesem Beschluss wird das Ziel verfolgt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, den Gläubigerschutz zu gewährleisten und die Voraussetzungen für ein geordnetes Insolvenzverfahren zu schaffen.
Hamburg, 9. September 2025
Amtsgericht Hamburg