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Amtsgericht Charlottenburg – Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Gobus WDVS GmbH
Landsberger Allee 394
12681 Berlin
Handelsregister: HRB 168766
Vertreten durch: Geschäftsführer Vugar Shukurov
Geschäftszweig: Trockenbau

Aktenzeichen:

  • 3613 IN 1234/25
  • 3613 IN 3718/25
  • 3613 IN 5481/25

Beschluss vom 09.09.2025

Das Amtsgericht Charlottenburg hat in drei getrennten Verfahren den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gobus WDVS GmbH jeweils mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgewiesen (§ 26 InsO).

Das bedeutet: Die Schuldnerin verfügt nach gerichtlicher Feststellung nicht über ausreichend Vermögen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens (z. B. für den Insolvenzverwalter, Gerichtskosten etc.) zu decken.

Damit ist die Insolvenzeröffnung abgelehnt worden und die Gesellschaft verbleibt in ihrer wirtschaftlichen Lage ohne gerichtliches Insolvenzverfahren.

Rechtsbehelf:

Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung (je nachdem, was zuerst erfolgt).
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, jedoch nicht per E-Mail. Weitere Informationen zur sicheren elektronischen Übermittlung finden sich auf www.justiz.de.

Hinweis:
Die mehrfache Abweisung in verschiedenen Verfahren (drei separate Gläubigeranträge) weist auf eine nachhaltig fehlende Masse der Schuldnerin hin. Gläubiger können ggf. auf Zivilweg (z. B. über Haftungstatbestände oder Geschäftsführerhaftung) ihre Ansprüche weiterverfolgen.

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