Aktenzeichen 500 IN 181/25
Am 10. September 2025, um 08:55 Uhr, hat das Amtsgericht Düsseldorf im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister unter HRA 15563 geführten Georg Pforr – gefo – GmbH & Co. KG, Hoffeldstraße 104, 40235 Düsseldorf, eine weitreichende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Georg Pforr – gefo – Verwaltungs-GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44012, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lothar Reichelt.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurde gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Till Forster, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, bestellt.
Mit dieser Anordnung treten mehrere einschneidende Rechtsfolgen in Kraft, die den Handlungsspielraum der Schuldnerin stark beschränken:
- Verfügungen über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Gesellschaft verliert damit faktisch ihre eigenständige wirtschaftliche Handlungsfähigkeit.
- Den Drittschuldnern – also jenen, die der Schuldnerin gegenüber zahlungspflichtig sind – wird untersagt, weiterhin direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Auch dies dient der Sicherung der noch vorhandenen Vermögenswerte.
- Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, sofern diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt. Diese Regelung schafft einen vorläufigen Schutzschirm über das Vermögen der Gesellschaft und verhindert weitere Verwertungen durch einzelne Gläubiger.
Mit der Anordnung dieser Maßnahmen befindet sich die Georg Pforr – gefo – GmbH & Co. KG nun in einem Zustand vorläufiger Insolvenz, in dem geprüft wird, ob die Voraussetzungen für die endgültige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. In dieser Phase steht die Sicherung der Masse sowie die Vorbereitung einer möglichen Sanierung oder Abwicklung im Vordergrund.
Die Einsetzung eines erfahrenen Insolvenzverwalters wie Rechtsanwalt Till Forster deutet darauf hin, dass das Verfahren professionell begleitet und zügig vorangetrieben werden soll. Ob sich noch Wege zur Restrukturierung ergeben oder ob eine Zerschlagung der Gesellschaft unausweichlich ist, wird sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen.
Amtsgericht Düsseldorf, 10.09.2025