Aktenzeichen 21 IN 113/25
Das Amtsgericht Neuwied hat am 10. September 2025 um 10:45 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MVZ Galeria Med GmbH, mit Sitz in der Marktstraße 18, 56564 Neuwied, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter der Nummer HRB 25452 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Markus Ludwig Abts, wohnhaft Auf dem Wingertsberg 29, 56566 Neuwied, vertreten.
Das Unternehmen betreibt ein medizinisches Versorgungszentrum und ist damit in einem gesellschaftlich hochrelevanten Bereich tätig. Die nun angeordnete Maßnahme markiert eine bedeutende Wendung im wirtschaftlichen Schicksal der Gesellschaft.
Gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung ist es der Antragsgegnerin ab sofort untersagt, Verfügungen über ihr Vermögen ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzunehmen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Römer, c/o dhpg Rechtsanwälte, Mainzer Straße 111, 56068 Koblenz, bestellt. Er übernimmt fortan die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Gesellschaft. Gläubiger und Geschäftspartner können ihn unter der Telefonnummer 0261-88964347 oder per E-Mail an alexander.roemer@dhpg.de erreichen.
Zusätzlich wurden die Schuldner der MVZ Galeria Med GmbH ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieses gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Dies stellt sicher, dass keine unkontrollierten Mittelabflüsse mehr stattfinden und das vorhandene Vermögen ordnungsgemäß gesichert wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung steht der MVZ Galeria Med GmbH der Weg der sofortigen Beschwerde offen. Auch jeder Gläubiger kann Beschwerde einlegen, sofern er sich auf das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 beruft. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung – bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach deren Veröffentlichung.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied, einzureichen – entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts. Für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Neuwied entscheidend. Die Beschwerde muss vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterschrieben sowie mit der Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und der Erklärung über die Einlegung der Beschwerde versehen sein. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO, § 55 BDSG sowie § 43 LDSG kann auf der Website des Gerichts unter www.agnr.justiz.rlp.de eingesehen werden. Auf Wunsch ist auch eine postalische Zusendung möglich.
Amtsgericht Neuwied, 10.09.2025