Aktenzeichen 93 IN 172/25
Am 10. September 2025 um 11:23 Uhr hat das Amtsgericht Aachen im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GoCura Krankenfahrdienst GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 25993, den nächsten formalen Schritt eingeleitet: Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Die in der Dennewartstraße 25, 52068 Aachen ansässige Gesellschaft, deren Geschäftszweig sich auf die Personenbeförderung sowie Behinderten- und Krankenfahrdienste erstreckt, wird derzeit von Herrn Celalettin Horzum als Liquidator vertreten. Damit war die Auflösung der Gesellschaft bereits vor Einleitung des Insolvenzverfahrens in die Wege geleitet worden – ein Umstand, der häufig auf eine strategische oder wirtschaftlich bedingte Rückzugsentscheidung hinweist.
Das Gericht bestellte Rechtsanwalt Carsten Lange, mit Kanzleisitz in der Jülicher Straße 215, 52070 Aachen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit diesem Schritt treten bedeutende Einschränkungen in der unternehmerischen Selbstverwaltung der Schuldnerin in Kraft:
- Verfügungen über das Vermögen der GoCura Krankenfahrdienst GmbH sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Gesellschaft verliert somit faktisch die Kontrolle über ihre wirtschaftlichen Handlungsspielräume.
- Drittschuldnern – also Personen oder Unternehmen, die der Schuldnerin gegenüber Zahlungspflichten haben – ist es untersagt, weiterhin direkt an die Schuldnerin zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Maßnahme dient der geordneten Sicherung aller noch vorhandenen Vermögenswerte.
- Auch Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest- und einstweiliger Verfügungsmaßnahmen, sind untersagt. Bereits laufende Verfahren werden zunächst eingestellt, soweit sie keine unbeweglichen Vermögenswerte betreffen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll eine geordnete Bestandsaufnahme erfolgen. Der eingesetzte Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine nachhaltige Sanierung möglich ist oder ein reguläres Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss.
Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung von Kranken- und Behindertenfahrdiensten wirft das Verfahren auch Fragen über die Sicherstellung dieser sensiblen Versorgungsleistung auf. Ob die GoCura GmbH in irgendeiner Form erhalten werden kann – etwa durch einen Verkauf oder eine übertragende Sanierung – bleibt vorerst offen.
Amtsgericht Aachen, 10.09.2025