Am 10. September 2025 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in drei voneinander getrennten, jedoch inhaltlich eng verbundenen Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens über gleich mehrere Gesellschaften der sogenannten Westend-Gruppe angeordnet. Betroffen sind folgende Unternehmen, jeweils mit Sitz in der Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main, und vertreten durch Geschäftsführerin Annie Simone Loosen:
- Westend Second Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (HRB 118345)
– Verfahren: 810 IN 1316/25
– Beschlusszeit: 11:14 Uhr - Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (HRB 87025)
– Verfahren: 810 IN 1317/25
– Beschlusszeit: 11:24 Uhr - Westend 4 Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (HRB 117769)
– Verfahren: 810 IN 1318/25
– Beschlusszeit: 11:32 Uhr
Die drei Gesellschaften waren im Bereich Projektentwicklung und Steuerungsmanagement im Bau- und Immobiliensektor tätig – ein wirtschaftliches Feld, das seit geraumer Zeit von sinkender Bautätigkeit, stark gestiegenen Finanzierungskosten und massivem Margendruck geprägt ist.
In sämtlichen Verfahren wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth von LINTILIA LAW, Oberlindau 54–56, 60323 Frankfurt am Main, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er übernimmt mit sofortiger Wirkung die Kontrolle über sämtliche Vermögenswerte der jeweiligen Gesellschaften. Kontakt ist unter Tel.: 069 / 90 74 58 0 oder per E-Mail an kontakt@lintilia.de möglich. Weitere Informationen stellt die Kanzlei unter www.lintilia.de bereit.
Mit den gerichtlichen Anordnungen gehen einschneidende Maßnahmen einher:
Verfügungen über das Vermögen der betroffenen Gesellschaften sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient der Sicherung verbliebener Vermögenswerte und verhindert unkontrollierte Mittelabflüsse.
Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaften aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der Beschlüsse zu leisten. Auch dies soll die Gläubigergleichbehandlung im späteren Verfahren sicherstellen.
Die nahezu zeitgleiche Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über drei Schwesterunternehmen legt nahe, dass es sich um eine größere wirtschaftliche Schieflage innerhalb eines Unternehmensverbundes handelt. Ob sich eine konsolidierte Lösung zur Sanierung der Gruppe finden lässt oder ob eine vollständige Zerschlagung der Strukturen unvermeidlich ist, wird nun Gegenstand der Prüfungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter sein.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.09.2025