Im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens hat das Amtsgericht Syke am 2. September 2025 um 10:51 Uhr unter dem Aktenzeichen 15 IN 125/25 einen bedeutenden Beschluss über das Vermögen der VPT Consulting GmbH mit Sitz in der Ringstraße 19 in 27251 Neuenkirchen gefasst. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter der Nummer HRB 101152 eingetragen und wird durch seinen Geschäftsführer Holger Harms vertreten.
Mit der nun erlassenen Verfügung wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das bestehende Vermögen des Unternehmens zu sichern und einer sachgerechten Prüfung zugänglich zu machen. Rechtsanwalt Frank-M. Rhode, mit Kanzleisitz in der Herrlichkeit 2 in 28199 Bremen, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist nun mit weitreichenden Rechten und Pflichten ausgestattet, um den Status quo des Unternehmensvermögens zu erhalten und zugleich die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenseröffnung zu prüfen.
Im Zuge der vorläufigen Verwaltung sind Verfügungen der VPT Consulting GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Einschränkung soll verhindern, dass Vermögenswerte ohne gerichtliche Kontrolle verlagert, veräußert oder anderweitig verwendet werden. Zudem wurden alle Schuldner der VPT Consulting GmbH dazu verpflichtet, ihre Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten – das bedeutet konkret: nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
Der vollständige Beschluss ist zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts verfügbar.
Rechtsmittelhinweis:
Gegen diese Entscheidung kann die Antragsgegnerin selbst innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Syke einlegen. Auch Gläubiger haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur Beschwerde, insbesondere wenn Zweifel an der internationalen Zuständigkeit des Gerichts im Sinne der Verordnung (EU) 2015/848 bestehen. Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht und durch den Beschwerdeführer oder einen Bevollmächtigten unterzeichnet werden.
Weitere Informationen zum Datenschutz stellt das zuständige Gericht in seiner Datenschutzerklärung online zur Verfügung.
Aktenzeichen: 15 IN 125/25
Amtsgericht Syke, den 02.09.2025