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Kein Insolvenzverfahren bei der Konkretik Immobilien GmbH: Antrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren unter dem Aktenzeichen 810 IN 21/25 K-12- hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 28. August 2025 die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen gegen die Konkretik Immobilien GmbH aufgehoben. Die Gesellschaft war seit dem 18. März 2025 vorläufig unter Insolvenzverwaltung gestellt worden, nachdem ein entsprechender Antrag eingereicht worden war.

Die Konkretik Immobilien GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Alexander Scheiermann und ehemals mit Sitz in der Schultheißenweg 109, 60489 Frankfurt am Main, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 120069 registriert.

Nach eingehender Prüfung des Falls entschied das Gericht nun, den Insolvenzantrag mangels Masse abzuweisen. Diese Entscheidung bedeutet, dass das Unternehmen nicht einmal über ausreichend Mittel verfügt, um die Kosten eines ordentlichen Insolvenzverfahrens zu decken – ein Umstand, der juristisch als besonders gravierend gilt.

Infolge dieser Entscheidung wurden sämtliche am 18. März 2025 angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die Bestellung einer vorläufigen Verwaltung aufgehoben. Damit ist das Verfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet.

Die Abweisung mangels Masse ist in der Regel nicht nur ein Hinweis auf die völlige Zahlungsunfähigkeit, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung nach sich ziehen, insbesondere im Hinblick auf Auskunfts- und Offenlegungspflichten sowie etwaige haftungsrechtliche Fragen.

Aktenzeichen: 810 IN 21/25 K-12-
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 28.08.2025

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