Im Rahmen des Verfahrens mit dem Aktenzeichen 93 IN 175/25 hat das Amtsgericht Aachen am 02. September 2025 um 18:33 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Autohaus Simons GmbH & Co. Kommanditgesellschaft angeordnet.
Das Unternehmen, ansässig in der Goltsteinstraße 74–76, 52459 Inden, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter der Nummer HRA 2218 eingetragen. Die gesetzliche Vertretung erfolgt durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Autohaus Simons GmbH (HRB 3599), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Heinrich Johann Simons.
Anordnung durch das Insolvenzgericht:
Um das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die wirtschaftliche Lage geordnet prüfen zu können, hat das Gericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) getroffen:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg, Lagerstraße 3a, 52351 Düren, bestellt.
- Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin – etwa Kontobewegungen, Forderungseinzüge oder Vermögensverschiebungen – sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
- Drittschuldner, also Personen oder Unternehmen, die Zahlungen an die Autohaus Simons GmbH & Co. KG leisten müssten, dürfen dies nicht mehr an die Schuldnerin direkt, sondern nur an den vorläufigen Verwalter tun.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Vermögenswerte betreffen – sind bis auf Weiteres untersagt; bereits eingeleitete Maßnahmen sind ausgesetzt.
Bedeutung des Beschlusses:
Mit dieser gerichtlichen Entscheidung wird der Geschäftsbetrieb des Autohauses unter strenge Aufsicht gestellt. Ziel ist es, zu prüfen, ob das Unternehmen sanierungsfähig ist oder ob das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet werden muss. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt dabei eine Schlüsselrolle: Er schützt die Insolvenzmasse, wahrt Gläubigerinteressen und bereitet die Grundlage für eine mögliche Restrukturierung oder geordnete Abwicklung.
Aktenzeichen: 93 IN 175/25
Amtsgericht Aachen, den 02.09.2025