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Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet: BRE P 20 GmbH unter gerichtlicher Aufsicht

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren 810 IN 1225/25 Br-82- hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 2. September 2025 um 10:57 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BRE P 20 GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Rheinpromenade 8, 40789 Monheim, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 98551 eingetragen und wird vertreten durch die Geschäftsführer Götz Hufenbach (Schwalbach am Taunus) und Martin Hantel (Duisburg).

Hintergrund der Maßnahme:

Das Unternehmen sah sich mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert, die zur Einleitung eines Insolvenzantragsverfahrens führten. Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen im Vermögensbestand der Gesellschaft ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Verwaltung an.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt von der Kanzlei White & Case Insolvenz GbR mit Sitz in der Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, bestellt.

Dr. Kleinschmidt übernimmt mit sofortiger Wirkung die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu überwachen und sicherzustellen, dass keine unautorisierten Verfügungen vorgenommen werden. Hierzu wurde angeordnet:

  • Verfügungen der BRE P 20 GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Ziel der Maßnahme ist es, die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft zu erhalten, Gläubigerinteressen zu sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu prüfen.

Ob das Verfahren in die eigentliche Insolvenzeröffnung übergeht oder ob eine Sanierung außerhalb des Verfahrens gelingt, wird die nächste Phase der rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung zeigen.

Aktenzeichen: 810 IN 1225/25 Br-82-
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 02.09.2025

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