Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der Emely GmbH: Gericht greift zum Schutz der Masse ein
Am 2. September 2025 um 17:45 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg im Verfahren 3614 IN 990/25 bedeutende Sicherungsmaßnahmen gegen die Emely GmbH angeordnet. Die Maßnahme wurde auf Antrag des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch die Stadtverwaltung Lahr, eingeleitet. Ziel ist es, das Vermögen des Unternehmens vor einer möglichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zu schützen – und die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu prüfen.
Die Emely GmbH, mit Sitz in der Lietzenburger Straße 102, 10707 Berlin, ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 220692 eingetragen. Das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführer Yasemin Esrüngün und Emin Ilyas Oglu Jafarov, ist im Bereich Immobilienkauf, -verkauf, -vermietung sowie Bauleistungen tätig.
Gerichtliche Maßnahmen im Überblick:
Zur Sicherung der Insolvenzmasse hat das Gericht folgende Anordnungen getroffen:
- Zwangsvollstreckungen, Arrestmaßnahmen oder einstweilige Verfügungen gegen das Unternehmen sind ab sofort untersagt – es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits begonnene Vollstreckungen wurden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Rechtsanwalt Frank Brachwitz, mit Kanzleisitz in der Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen der Emely GmbH zu überwachen, zu sichern und zu prüfen, ob die Kosten eines Insolvenzverfahrens durch vorhandenes Vermögen gedeckt werden können.
- Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögenswerte verfügen, insbesondere auch über Bankkonten und Außenstände. Die Einziehung von Forderungen obliegt nun ausschließlich dem Verwalter.
- Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse zu führen, Bankguthaben einzuziehen und sämtliche Zahlungen zu verwalten. Drittschuldner – also Unternehmen oder Personen mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Emely GmbH – dürfen nicht mehr an das Unternehmen selbst zahlen, sondern ausschließlich an den vorläufigen Verwalter (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Kreditinstitute sind verpflichtet, dem Verwalter umfassend Auskunft über bestehende Konten zu geben.
- Zur weiteren Klärung der Verhältnisse darf der vorläufige Insolvenzverwalter die Geschäftsräume und Nebenräume des Unternehmens betreten und Einsicht in sämtliche geschäftliche Unterlagen nehmen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und relevante Unterlagen auf Verlangen herauszugeben.
Darüber hinaus wurde Herr Brachwitz beauftragt zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund nach den Vorschriften der Insolvenzordnung besteht und ob eine Fortführung des Unternehmens in wirtschaftlicher Hinsicht Aussicht auf Erfolg bietet.
Hinweis zur Bekanntmachung:
Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgt in einem elektronischen Informationssystem der Justiz und bleibt dort während der Wirksamkeit gespeichert. Sollte das Verfahren nicht eröffnet werden, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahme.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die genauen Anforderungen an die Form der Beschwerde – insbesondere bei elektronischer Einreichung – sind den entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu entnehmen.
Aktenzeichen: 3614 IN 990/25
Amtsgericht Charlottenburg, den 02.09.2025