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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der hofer Immobilien UG & Co. KG: Ein Unternehmen unter Beobachtung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 2. September 2025 um 10:15 Uhr hat das Amtsgericht Esslingen unter dem Aktenzeichen 13 IN 584/25 eine wichtige Entscheidung über den Insolvenzantrag der hofer Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, ansässig in der Ohmstraße 15 in 72622 Nürtingen, getroffen. Ziel dieser Maßnahme ist es, vor einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren.

Die Schuldnerin wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die hofer Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), deren gesetzliche Vertreterin wiederum Geschäftsführerin Andrea Lausser ist. Die rechtliche Vertretung der Antragstellerin im Verfahren übernehmen die ljh Rechtsanwälte aus München.

Im Zuge der richterlichen Verfügung wurden umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft zu verhindern. Diese betreffen unter anderem folgende Punkte:

  1. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen – mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Vermögenswerte betreffen – sind mit sofortiger Wirkung untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen sind zunächst ausgesetzt.
  2. Rechtsanwältin Nora Sickeler aus Stuttgart wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Ihre zentrale Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und vor weiteren Zugriffen zu schützen. Eine allgemeine Vertretung der Gesellschaft übernimmt sie nicht.
  3. Verfügungen über Bankkonten und Außenstände dürfen nicht mehr von der Schuldnerin selbst vorgenommen werden. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in diesen Bereichen liegt nun vollständig bei der vorläufigen Insolvenzverwalterin, die auch dazu ermächtigt ist, Sonderkonten für die spätere Insolvenzmasse zu eröffnen.
  4. Drittschuldnern – also Personen oder Unternehmen, die der Schuldnerin Geld schulden – ist es ab sofort untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind diese ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten.
  5. Frau Sickeler wurde zudem beauftragt, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, Einsicht in Geschäftsunterlagen zu nehmen und sämtliche zur Aufklärung der wirtschaftlichen Lage erforderlichen Auskünfte einzuholen. Darüber hinaus hat sie als Sachverständige zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund nach Maßgabe der Rechtsform der Schuldnerin vorliegt und ob Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Diese gerichtlichen Maßnahmen dienen der Vorbereitung auf eine mögliche Insolvenzeröffnung. Noch ist unklar, ob das Verfahren tatsächlich eröffnet oder das Unternehmen anderweitig saniert wird. Die kommenden Wochen dürften entscheidend sein.

Hinweis: Der Beschluss wurde in einem elektronischen Informationssystem veröffentlicht und bleibt dort bis zu seiner Aufhebung oder, im Fall der Verfahrenseröffnung, bis spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens gespeichert.

Aktenzeichen: 13 IN 584/25
Amtsgericht Esslingen, den 02.09.2025

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